Lagerung von entzündbaren Gefahrstoffen
Erforderliche Überprüfung / Wartung von Sicherheitsschränken
1. Nach EN 14470-1: nach Herstellerempfehlung ( in der Regel jährlich ). Bei hoher Beanspruchung können auch kürzere Intervalle notwendig sein
2. Nach Betriebssicherheitsverordnung 2015: in regelmäßigen Abständen durch einen Sachkundigen
3. Nach TRGS 510 Anlage 5, Nr. 2, Abs. 8: Alle Lagereinrichtungen müssen erstmalig und anschließend regelmäßig in angemessenen Abständen auf ihre ausreichende Funktion, Zuverlässigkeit und Wirksamkeit überprüft werden. Zu prüfende Einrichtungen sind z.B. Lagereinrichtungen für Gefahrstoffe, usw. Die Überprüfungszeiträume sind in Betriebsanweisungen festzulegen.
Dabei sind folgende Fragen zu berücksichtigen:
• Werden Sicherheitsschränke in regelmäßigen Abständen sicherheitstechnisch überprüft ?
• Werden Sicherheitsschränke durch den Hersteller, bzw. durch eine vom Hersteller zertifizierte Person überprüft und ggf. instandgesetzt ?
• Werden die Ergebnisse der Überprüfung aufgezeichnet und über einen angemessenen Zeitraum aufbewahrt ?
Gerne beraten wir Sie und bieten auch sicherheitstechnische Überprüfungen und Wartungen an. Fragen Sie einfach nach!
Der Prospekt zu den Schränken ist im Infocenter auch als Download verfügbar Prospekt Sicherheitsschränke
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